Die CLL GmbH
arbeitet als unabhängiges, eigenständiges Prüflabor gemäß § 2 Abs. 2
Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt
und Landesentwicklung.
Es ist urkundlich zugelassen durch das „Sächsische Landesamt für
Umwelt und Geologie“ als „Bestätigtes Labor für die Untersuchung im
Rahmen der Eigenkontrollverordnung des Freistaates Sachsen“. Diese
Zulassung ist Rechtsgrundlage für die bearbeiteten Analysen in Bezug
der Niedrigerklärungen der Abwasserabgabe.
Neben der Akkreditierung nach DIN EN ISO/ IEC 17025 liegen der
Kompetenznachweis und die Notifizierung nach dem Fachmodul Wasser
vor.
Zum einen werden Analysen zur Überwachung der Reinigungsleistung der
Verfahrensschritte von biologischen Kläranlagen und zum anderen
Indirekteinleiterkontrollen von Fettabscheidern sowie
Leichtflüssigkeitsabscheidern durchgeführt.
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